Konditionen
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, dass sich Patient/in und Therapeut/in kennenlernen. Es ist uns wichtig, von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Anliegen an die Beratung zu erfahren. Sie können uns und unsere Arbeitsweise kennenlernen, und wir stellen Ihnen vor, was wir Ihnen anbieten können. Sie entscheiden, ob dies für Sie hilfreich sein kann und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit uns vorstellen können.
Dauer der Beratung
Erfahrungswerte zeigen Beratungsumfänge bei der Einzelberatung zwischen 5 bis 15 Terminen. Ihr Beratungsumfang wird gemeinsam mit Ihnen nach ihren individuellen Bedürfnissen abgesprochen. Als Prämisse gilt dabei, die Balance zwischen dem „So viel wie nötig“ und dem „So wenig wie möglich“ zu erhalten. Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen liegt zu Beginn bei einer Woche und wird je nach Notwendigkeit im Beratungsprozess nach Absprache ausgedehnt. Die Dauer der Beratungsgespräche beträgt bei der Einzelberatung 50 Minuten oder 90 Minuten (=Doppelstunde).
Therapiedauer
Psychotherapie ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Sie erstreckt sich über maximal 24 Therapieeinheiten (Kurzzeittherapie) bzw. 60 Therapieeinheiten (Langzeittherapie) und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Im Rahmen der sogenannten Probatorischen Sitzungen, die zur Indikationsprüfung dienen, erfolgt eine umfassende Problemanalyse und Diagnostik auf deren Basis eine Einschätzung zum Therapieumfang möglich wird. Eine Therapiesitzung dauert i.d.R. 50 Minuten.
Private Krankenversicherungen:
Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 131,15 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).
Gesetzliche Krankenversicherung
Alle Anfragen mit gesetzlicher Krankenversicherung sind willkommen.
Selbstzahler:
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Es wird der 3,0-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 131,15 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.
Preise:
Erstgespräch: 50 Minuten — 131,15 EUR*
Einzelberatung: 50 Minuten — 131,15 EUR*
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls würden wir Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
* nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Privat Versicherte: Eine Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.