

Konditionen
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, dass wir uns kennenlernen. Für mich ist es wichtig, von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Anliegen an die Beratung zu erfahren. Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen, und ich stelle Ihnen vor, was ich Ihnen anbieten kann. Sie entscheiden, ob dies für Sie hilfreich sein kann und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Dauer der Beratung
Erfahrungswerte zeigen Beratungsumfänge bei der Einzelberatung zwischen 5 bis 15 Terminen, bei der Paarberatung zwischen 3 bis 10 Terminen. Ihr Beratungsumfang wird gemeinsam mit Ihnen nach ihren individuellen Bedürfnissen abgesprochen. Als Prämisse gilt dabei die Balance zwischen dem “Soviel wie nötig” und dem “Sowenig wie möglich” zu erhalten.
Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen liegt zu Beginn bei einer Woche und wird je nach Notwendigkeit im Beratungsprozess nach Absprache ausgedehnt.
Die Dauer der Beratungsgespräche beträgt bei der Einzelberatung 50 Minuten, bei der Paarberatung 50 oder 90 Minuten (=Doppelstunde).
Therapiedauer
Die Zeitkontingente für Psychotherapie sind festgelegt. Nach fünf probatorischen Sitzungen, die zur Indikationsprüfung dienen, kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Stunden erfolgen. Besteht Bedarf für eine längere Therapie, kann eine Langzeittherapie erfolgen. Die Höchstgrenzen für Langzeittherapien sind bei Erwachsenen bei bis zu 45 Stunden.
Private Krankenversicherungen:
Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen! Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind – es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag (den ich für Sie ausfülle). Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenkasse wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde von 50 Minuten).
Hier finden Sie eine Patienteninformation zur Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der „Beihilfe“:
Gesetzliche Krankenversicherung
Diese Praxis ist überwiegend eine Privatpraxis.
Eine Behandlung von gesetzlich Versicherten ist über den Status der Zweigpraxis auch in Poppenbüttel möglich.
Unsere Wandsbeker Praxis mit dem Hauptsitz ist telefonisch erreichbar unter: 040-68 75 75
Und online unter www.psychotherapiepraxis-wandsbek.de
Selbstzahler:
Wenn Sie aus persönlichen Gründen die Kosten für Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Es wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht bei Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung à 50 Minuten.
Preise:
Erstgespräch: 50 Minuten — 100,55 EUR*
Einzelberatung: 50 Minuten — 100,55 EUR*
Coaching: 50 Minuten — 120,- EUR
Telefoncoaching: 50 Minuten — 120,- EUR**
Paarberatung: 50 Minuten — 140,- EUR
*nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten
** jede weitere angefangene Viertelstunde 40,- EUR
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Privat Versicherte: Eine Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

